Insoweit erfahrene Fachkraft
Eine insoweit erfahrene Fachkraft ist eine Fachkraft (InsoFa) mit abgeschlossener Berufsausbildung im pädagogischen Bereich und verfügt über solide Berufserfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern. Darüber hinaus sollte die insoweit erfahrene Fachkraft über hinreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Kindesschutzfällen verfügen und sollte mit den Verfahrensschritten des § 8a SGB VIII bewandert sein. Die insoweit erfahrene Fachkraft hat eine beratend-unterstützende Funktion bei der Gewichtung von Anhaltspunkten und kann fallspezifisch auf zusätzliche Fachstellen, Fachdienste, Institutionen und Professionen sowie Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien, Kinder und die Kita-Fachkräfte verweisen. Mit Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkraft sollen zum einen die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung systematisiert, zum anderen Unterstützungsangebote zielführend herausgearbeitet werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft wirkt nicht nur bei der Konkretisierung der Anhaltspunkte, sondern auch bei der Entwicklung von Fragestellungen, die im Klärungsprozess inkludiert werden sollten, mit. Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft beschränkt sich auf die Beratung und Begleitung in konkreten Fällen. Sie ist nicht für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Abs. 4 und 5 SGB VIII verantwortlich. Diese Aufgabe verbleibt bei der ratsuchenden Person, d.h. mit Bezug auf die Kindertagesbetreuung beim pädagogischen Personal und den Kindertagespflegepersonen. Weitergehende Informationen können den entsprechenden Empfehlungen der Landesjugendämter (Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft – eine Empfehlung für Jugendämter, 2020) entnommen werden.