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Schule

Kinderschutz in der Schule

Schulleitungen, Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Vertrauenslehrerinnen und -lehrer, aber auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit sowie in der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) sind an jeder Schule für Schülerinnen und Schüler sowie für alle am Schulleben Beteiligten verlässliche Ansprechpersonen. Sowohl das Schulgesetz NRW als auch die Allgemeine Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleitungen an öffentlichen Schulen verpflichten Schulleitungen, tatsächliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung weiterzuleiten. Lehrkräfte und Schulleitungen haben dabei einen Anspruch auf fachliche Beratung gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.  

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Die Schule hat einen gesetzlichen Schutzauftrag

Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler nahezu täglich. Veränderungen in der Entwicklung und auffälliges Verhalten können sie aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahrgenommen. Nach den gesetzlichen Regelungen sollen Lehrkräfte sowie weitere Fachkräfte Hinweise auf Vernachlässigung und Misshandlung (zum Beispiel auffällige Fehlzeiten oder Verhaltensweisen) aufnehmen, angemessen hinterfragen und auf eine Klärung hinwirken. Hierzu gehört die Information des Jugendamtes und – je nach Fallkonstellation – auch die Einschaltung von Polizei, Gesundheitsamt oder anderen Institutionen.  

Möglichkeiten und Grenzen der Informationspflicht und –weitergabe in Kinderschutzfällen

Gelingende Kooperationen

  • In der Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe

    Ziel und Zweck der Zusammenarbeit

    Pädagogische Fachkräfte im offenen Ganztag machen Kindern lebensweltorientierte und partizipative Bildungsangebote und betreuen sie verlässlich. Dabei arbeiten sie mit Lehrkräften zusammen. 

    Rechtlicher Hintergrund
    Zusammenarbeitende Akteure

    Fachkräfte im offenen Ganztag sowie Lehr- und Leitungskräfte der Schule

    Handlung oder Tätigkeit

    Fachkräfte im offenen Ganztag sind mit ihrer wertvollen Arbeit ein fester Bestandteil der multiprofessionellen Teams an Ganztagsgrundschulen. Das Handlungsfeld des Bereichs umfasst unter anderem: 

    • die Unterstützung der persönlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern,
    • das Unterbreiten von partizipativen und lebensweltorientierten Bildungsangeboten außerhalb des Schulcurriculums,
    • die Sicherung eines wirksamen Kinderschutzes,
    • die Mitwirkung und Beratung bei schulischen und weiteren biografischen Übergängen sowie bei persönlichen Bedarfslagen,
    • die Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten,
    • die Mitarbeit im schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention,
    • die Abstimmung mit den anderen innerschulischen wie auch außerschulischen Beratungsstrukturen bei schulischen Vernetzungs- und Beratungsaufgaben.
  • In der Zusammenarbeit mit Schulpsychologie und Schulsozialarbeit

    Ziel und Zweck der Zusammenarbeit

    Schulen arbeiten mit schulpsychologischen Beratungsstellen zusammen. Die Schulpsychologie nutzt psychologische Erkenntnisse, um Schulen zu unterstützen. Sie beschäftigt sich mit dem Verhalten, Lernen, Denken und den Gefühlen sowie Beziehungen von Menschen als Individuen und in Gruppen.

    Zudem arbeiten Fachkräfte für Schulsozialarbeit als Bestandteil der multiprofessionellen Teams an allen Schulformen. Sie sind Fachkräfte der Jugendhilfe, die im System Schule arbeiten.

    Das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit umfasst u. a.: 

    • die Unterstützung der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, 
    • die Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Lebensraum Schule, 
    • die Beratung und Begleitung von Schulleitungen, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal an den Schulen sowie kooperierenden Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, 
    • die Mitwirkung und Beratung bei schulischen, beruflichen und weiteren biografischen Übergängen sowie bei persönlichen Bedarfslagen, 
    • die Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten,
    • die Mitarbeit im schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention,
    • die Abstimmung mit anderen innerschulischen als auch außerschulischen Beratungsstrukturen bei schulischen Vernetzungs- und Beratungsaufgaben.
       
    Zusammenarbeitende Akteure

    In 54 schulpsychologischen Beratungsstellen arbeiten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des kommunalen Dienstes mit denen des Landesdienstes zusammen.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.schulpsychologie.nrw.de.

    Handlung oder Tätigkeit

    Die Schulpsychologie berät Schulen, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte. Zu den Angeboten gehören: 

    • die Entwicklung von individuellen Bildungs- und Förderkonzepten, 
    • die Verbesserung des sozialen Klimas in den Schulen, 
    • die Entwicklung von Konzepten zu Mediation und Gewaltprävention, 
    • die Unterstützung von schulinternen Beratungs- und Krisenteams, 
    • die Unterstützung bei akutem Krisenmanagement, zum Beispiel nach schweren Unfällen und anderen traumatisierenden Ereignissen, 
    • die Mitwirkung bei der Fortbildung von Lehrkräften und weiteren Fachkräften, insbesondere für Beratungslehrkräfte. 

    Die Schulpsychologie arbeitet vor Ort mit anderen Beratungsdiensten zusammen und ist Teil der jeweiligen örtlichen Unterstützungsleistungen für die Schule. 
     

    Häufige Missverständnisse

    Die Schulpsychologie arbeitet unabhängig und die dort tätigen Psychologinnen und Psychologen unterliegen der Schweigepflicht.