Familiengericht
Das Thema Kinderschutz bildet einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit des Familiengerichts, vor allem in Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.
Welches Familiengericht ist zuständig?
Das Familiengericht ist eine eigene Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings verfügt nicht jedes Amtsgericht auch über ein eigenes Familiengericht. In diesem Fall werden die Aufgaben des Familiengerichts üblicherweise von dem bei einem benachbarten Amtsgericht angesiedelten Familiengericht mit übernommen.
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