Familiengericht
Die Justiz im Kinderschutz
In der dreiteiligen Gewaltenteilung der deutschen Rechtsordnung sind die Gerichte als Judikative (rechtsprechende Gewalt) zur Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze berufen. Sie nehmen eine Hüterfunktion wahr, die die Beachtung der Rechtsordnung gewährleisten soll.
Familiengerichtliche Verfahren
Das Thema Kinderschutz bildet einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit des Familiengerichts, vor allem in Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz