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Rechtsmedizin

Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner sind Ärzte. Sie untersuchen Kinder und Jugendliche persönlich auf Verletzungen. Sie erstellen auch Gutachten anhand der Befunde, die die Kinder- und Jugendärztinnen oder andere Ärzte erhoben haben. Auftraggeber können Jugendämter, Ermittlungsbehörden (Polizei / Staatsanwaltschaft) oder das Gericht (Familiengericht oder Strafgericht) sein.

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