Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychologie und –psychotherapie
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendpsychologie sowie der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen und Auffälligkeiten im Verhalten oder Schwierigkeiten in der Emotionsregulation behandelt. Je kleiner das Kind, desto intensiver müssen auch die Eltern in eine Behandlung eingebunden werden. Falls die Eltern dazu nicht in der Lage sind oder dies nicht wollen, muss die behandelnde Person entscheiden, ob eine Meldung an das Jugendamt zur Sicherung der Gesundheit und des gesunden Aufwachsens des Kindes erforderlich ist. Sie stehen in einer sogenannten Garantenstellung zum Kind, da dies die Patientin oder der Patient ist. Vor dieser Meldung kann eine Beratung beim Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) erfolgen.
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