Kooperation mit der Polizei
Die Polizei initiiert und unterhält interdisziplinäre Netzwerke der Kriminalprävention. Mit dem Ziel Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen zu verfolgen, Tatverdächtige zu ermitteln und somit eine Opferwerdung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, bringt die Polizei ihr kriminalpräventives Wissen in interdisziplinäre Kooperationen und Netzwerke ein.
Kooperationen der Polizei mit Akteuren des Kinder- und Jugendschutzes auf Landesebene
Auf Landesebene beteiligt sich die Polizei mit dem Ministerium des Innern NRW, dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW und dem Landeskriminalamt NRW im Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule (LAK) NRW. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren, die landesweit am Entwicklungsprozess junger Menschen beteiligt sind, soll es hier zu einem interdisziplinären, fachlichen Austausch kommen. Durch die Förderung der Vernetzung von Jugendhilfe, Polizei und Schule auf lokaler Ebene wird das Hauptanliegen – die Gewährleistung der gemeinsamen Ausrichtung von Präventionsarbeit – forciert.
Kooperationen der Polizei mit Akteuren des Kinder- und Jugendschutzes auf Ebene der Kreispolizeibehörden
Auf örtlicher Ebene unterhalten die für Kriminalprävention und Opferschutz zuständigen Organisationseinheiten der Kreispolizeibehörden Kooperationen und Netzwerke mit örtlichen Akteuren des Kinderschutzes, Schulen, Vereinen und der Kinder- und Jugendhilfe.
Beispielhaft sind hier die Präventionsprogramme „Mein Körper gehört mir“ und „Die große Nein-Tonne“ der theaterpädagogischen Werkstatt gGmbH zu nennen. Kernpunkte sind hier interaktive Theaterprogramme, welches Kinder in ihrer Wahrnehmung und ihrem Selbstwertgefühl stärken. Zielgruppen- und altersgerecht werden Kindern wichtige Informationen darüber vermittelt, was sexueller Missbrauch ist und wie sie sich im konkreten Fall Hilfe holen können. Damit sie das Gelernte umsetzen können, brauchen sie die Unterstützung von Erwachsenen, Eltern und Lehrkräfte. Dem vorgenannten Personenkreis bietet die Polizei Unterstützung im Rahmen von Eltern-Informationsveranstaltungen und Multiplikatorenschulungen zum Thema sexueller Missbrauch an.
Interdisziplinäre Fortbildungen
Zur Förderung des interdisziplinären und fachlichen Austauschs bietet der LAK NRW alle zwei Jahre eine gemeinsame Fachtagung zu Themen der gemeinsamen Präventionsarbeit für Angehörige der Jugendhilfe, der Polizei und der Schule an.
Informationsmaterialien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
Auf der Internetseite des ProPK, www.polizei-beratung.de, stellt die Polizei Akteuren des Kinder- und Jugendschutzes sowie Bürgerinnen und Bürgern Informationsmaterialien zur Prävention von Straftaten zum Nachteil von Kinder und Jugendlichen, wie z. B. sexuellem Missbrauch, zur Verfügung. Alle Broschüren und Handreichungen sind kostenlos über die Kreispolizeibehörden zu beziehen oder stehen als Download auf www.polizei-beratung.de zur Verfügung. Zu diesen Informationen zählen u.a.:
Hinweistelefon sexueller Missbrauch des Landeskriminalamt NRW
Durch das Hinweistelefon 0800 0431 431 soll das in der Bevölkerung, im familiären und sonstigen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, in Kindergärten, Schulen und zum Beispiel in Jugendbehörden vorhandene hohe Potential an Hinweismöglichkeiten auf missbrauchsrelevante Vorgänge noch effektiver ausgeschöpft werden. Das Hinweistelefon ist neben den verschiedenen bereits existierenden Beratungs- und Hilfsangeboten unterschiedlicher Organisationen und den örtlichen Polizeidienststellen sowie des polizeilichen Notrufes ein ergänzendes, zentrales Angebot zur Entgegennahme von Hinweisen, die auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hindeuten.
Auf diesem Weg können der Polizei niederschwellig Hinweise zu möglichem Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie mitgeteilt werden. Die entgegengenommenen Hinweise werden dokumentiert und insbesondere hinsichtlich bestehender Gefahrenüberhänge bewertet. Sofern sich durch den Anruf Hinweise auf Straftaten oder eine Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen ergeben, werden die Informationen unverzüglich an die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde weitergegeben. Die Ermittlungen werden aufgenommen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung entsprechend des zugrundeliegenden Sachverhaltes getroffen. Je nach Sachverhalt werden die notwendigen Maßnahmen in Absprache mit anderen Behörden, insbesondere mit dem Jugendamt, veranlasst. Die Opferschutzdienststellen in den Kreispolizeibehörden stehen den Betroffenen beratend und für weitere Hilfsangebot zur Seite.